Die Richterin hatte als Folge der eingeführten Sklaverei über den Status von Sklaven zu entscheiden. Es war wieder ein interessanter Fall, aber er war sehr einfach zu beurteilen.
Ein Sklave hat behauptet, dass er ein freier mann sei. Aber er war ausgepeitscht, frische Striemen zierten seinen Rücken, dazu war er als Sklave gebrandmarkt und entmannt. Zusätzlich hat die rechtmässige Eigentümerin, die Urkunde der Versklavung vorgewiesen und darauf hingewiesen, dass der Sklave ihr den Sklaveneid geleistet hat. Er bestätigte, dass er den Sklaveneid geschworen hatte. Somit war die Versklavung korrekt und vollständig erfolgt. Vorher war er frei gewesen, aber das steht gar nicht zur Diskussion, denn seit der Versklavung ist er ein Sklave und das ist der entscheidende Punkt, um welchen es geht.
Er behauptete, dass er beim Kartenspiel von der Beklagten hereingelegt wurde. Sie hätte falsch gespielt. Ein wahrlich schwerer Vorwurf, wenn er wahr wäre, denn es stand ein grosser Einsatz auf dem Spiel, sein Vermögen und seine Freiheit. Aber seine Versklavung als Konsequenz des Spieles verlief vollständig rechtmässig. Der Grund, der dazu führte ist dabei absolut irrelevant. Auch hätte die Frau falsch gespielt, was sie sicher nicht gemacht hat, wäre die Versklavung rechtmässig.
Ich halte fest, der Kläger ist und bleibt ein Sklave und kann somit gar nicht klagen, denn er ist das rechtmässige Eigentum von der ehrenwerte Frau, die er falsch beschuldigte. Somit ist es absolut irrelevant, ob das Kartenspiel korrekt verlief, aber alle Indizen sprechen dafür und seine Behauptung ist falsch und bösartig. Ein weiterer Grund für das Urteil ist die Rechtssicherheit. Einmal Sklave immer Sklave.
Ich empfehle der edlen Frau diesen Sklaven recht streng zu bestrafen. Es ist skandalös, unwahre Vorwürfe zu erheben, Erschwerdend gegen eine Frau, sogar die Lady, welcher der Sklave gehört, er muss ihr gehorchen und dienen. Der Fall gilt als Präzedenzurteil; " Sklaven sind rechtlos " " Eine Versklavung ist unabhängig vom Grund immer gültig ". Ich entschuldige mich bei der edlen Frau für die ihr entstandenen Umtriebe und hoffe sehr, dass sie die ausgesprochene Entschädigung akzeptiert.
Wieder hat die Richterin einen wahrhaften gerechten Entscheid gefällt.
Ein weiser und gerechter Urteilsspruch.
AntwortenLöschenDie Richterin hat sehr gut entschieden.
AntwortenLöschenEin vollkommen logisches und gerechtes Urteil
AntwortenLöschenEs war eigentlich schon immer so, daß Sklaven eine Klage einreichen konnten.
AntwortenLöschenSklaven waren Eigentum und gehörten in ihrer Persönlichkeit ausschließlich ihrer Eigentümerin oder Eigentümer.
Die Eigentümerin durfte stets mit ihrem Eigentum tun und lassen was sie wollte.(Verkaufen, vermieten, bestrafen)
Aus diesem Grund entspricht dieses Urteil vollkommen der Rechtslage.
Ein Sklave konnte sich auch zu einer Zeit beschweren.
Darum ist das Urteil nur logisch und konsequent.
Eben nicht der Sklave kann weder klagen noch sich beschweren.
LöschenEs gibt nur Eigentümerinnnen und keine eigentümer.
Richtig:)
AntwortenLöschenIch habe das "Nicht" vergessen.
Sklaven waren keine Personen im rechtlichen Sinne.
Somit konnten sie weder ein Gericht bemühen, noch konnten sie sich beschweren.
Selbst die letzten Entscheidungen amerikanischer Gerichte vor 1856 bestätigen in mehreren Fällen, daß eine Herrn vollkommen frei ist, wie sie mit ihren Sklaven umgeht.
Es geht nicht um Herren, sondern um die Rechte der Frauen.
LöschenNatürlich geht es ausschließlich nur um die Rechte von Frauen und Herrinnen.
AntwortenLöschenSo wollte ich das auch verstanden wissen.
Die Versklavung von Männern durch Frauen erscheint mir daneben auch eine ganz natürliche Sache zu sein.
Deshalb unterstütze ich diese Entwicklung.
Die Richterin hat vollkommen richtig entscheiden
AntwortenLöschenDie Begründung ist vollkommen sachlich und die Tatsachen stehen für sich
1. Die Urkunde der Versklavung wurde vorgelegt
2. Der Sklave hat seiner Herrin gegenüber den Sklaveneid geleistet
3. Er gesteht sogar, "dass er den Sklaveneid geschworen hatte."
4. Das Ritual der Versklavung (mit den notwendige Eckpunkten: Sklaveneid, Auspeitschung, Brandmarkung als Sklave und Entmannung) wurde ordnungsgemäß durchgeführt
5. Folge der Versklavung ist dass der freie Mann seine Freiheit seine Rechte und sein Status als Person verliert, er wird eine Sache, er ist das Eigentum der Herrin von ihm. Peter Bähr schreibt in dem Buch “Grundzüge des Bürgerlichen Rechtes” , männliche “Menschen werden als Sache behandelt, wenn sie als Sklaven rechtlos sind” (7. Auflage; Vahlen 1989; S. 48).
Eine Sache hat keine Rechte, kann kein Eigentum oder Besitz haben und auch nicht klagen. Dass eine Sache ist hinreichend begründet.
Einfach nur ein tolles und gerechtes Urteil
Sehr gut erklärt und dargestellt.
LöschenEin Sklave hört auf als Rechtsperson zu existieren und wird damit auf die Position einer Sache reduziert.
Er steht zwangsläufig im Eigentum und im Besitz seiner Besitzerin, die mit ihrem rechtmäßigen Eigentum tun und lassen kann, was sie will.
Alex devot Danke für deinen konstruktiven Beitrag.
AntwortenLöschenDie Richterin hat ein gerechtes Urteil gesprochen.
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